Auktion vorbei

Schmuck- und Juwelen-Auktion (beendet)

Freitag, 16.04.2021 17:00 Uhr Woltmanstraße 27-29, 20097 Hamburg

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

Eine Besichtigung der Objekte ist nur mit einem festen Termin und nach telefonischer Anmeldung, möglich:
Mittwoch, den 14.04.2021 von 15 bis 18 Uhr
Donnerstag, den 15.04. 2021 von 15 bis 20 Uhr. 

  • Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, um den Andrang zu entzerren.
  • Bitte kommen Sie zu Ihrem Termin möglichst alleine.
  • Bitte halten Sie stets einen Abstand von min. 2m ein.

Wir haben einen Wartepunkt eingerichtet, um den Kontakt zu vermeiden und den Sicherheitsabstand einzuhalten.

Eine Besichtigung am Auktionstag ist nicht möglich.

In dieser Auktion befinden sich 126 Artikel aus den Warengruppen:

Allgemeiner Hinweis

Eine Besichtigung der Objekte ist nur mit einem festen Termin und nach telefonischer Anmeldung, möglich:
Mittwoch, den 14.04.2021 von 15 bis 18 Uhr und am Donnerstag, den 15.04. 2021 von 15 bis 20 Uhr. 

  • Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, um den Andrang zu entzerren.
  • Bitte kommen Sie zu Ihrem Termin möglichst alleine.
  • Bitte halten Sie stets einen Abstand von min. 2m ein.

Wir haben einen Wartepunkt eingerichtet, um den Kontakt zu vermeiden und den Sicherheitsabstand einzuhalten.

Eine Besichtigung am Auktionstag ist nicht möglich.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten