Auktion vorbei

Insolvenz - KFZ - Sammelversteigerung (beendet)

Donnerstag, 27.02.2020 11:00 Uhr Rögen 60, 23843 Bad Oldesloe

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

In dieser Auktion befinden sich 193 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 97 97

Werkstatt-Einrichtung

Werkstattwagen mit gr. Arbeitsfläche

Los-Nr.: 98 98

Werkstatt-Einrichtung

Werkzeugschrank mit Schiebetüren

Los-Nr.: 99 99

Werkstatt-Einrichtung

Werkzeug-Magazinschrank, 3-zügig

Los-Nr.: 100 100

Werkstatt-Einrichtung

Werkzeug-/ Materialschrank mit Inhalt,

Los-Nr.: 101 101

Werkstatt-Einrichtung

Werkbank mit Holzarbeitsplatte

Los-Nr.: 102 102

Werkstatt-Einrichtung

Werkbank mit Magazinunterschrank u.

Los-Nr.: 103 103

Werkstatt-Einrichtung

Werkbank mit Magazinunterschrank

Los-Nr.: 104 104

Werkstatt-Einrichtung

Werkbank mit Magazinunterschrank

Los-Nr.: 105 105

Werkstatt-Einrichtung

Werkstattwagen mit Inhalt, blau

Los-Nr.: 106 106

Werkstatt-Einrichtung

Werkstattwagen, rollbar, 7-zügig,

Los-Nr.: 107 107

Werkstatt-Einrichtung

Werkstattwagen, rollbar, 7-zügig

Los-Nr.: 108 108

Werkstatt-Einrichtung

Doppelschleifbock

Los-Nr.: 109 109

Werkstatt-Einrichtung

Schraubstock mit Schnellspannvorrichtung

Los-Nr.: 110 110

Handmaschinen

Bohrmaschine

Los-Nr.: 111 111

Handmaschinen

Bohrmaschine

Los-Nr.: 112 112

Handmaschinen

Akku-Bohrschrauber

Los-Nr.: 113 113

Handmaschinen

Bohrmaschine u. 1 Akkubohrer

Los-Nr.: 114 114

Werkstatt-Einrichtung

2 Werkstattlampen

Los-Nr.: 115 115

Werkstatt-Einrichtung

Werkzeug-Magazinschrank mit

Los-Nr.: 116 116

Handmaschinen

Bohrhammer im Werkzeugkasten

Los-Nr.: 117 117

Handmaschinen

Akku-Schrauber und 1 Deltaschleifer

Los-Nr.: 118 118

Werkstatt-Einrichtung

Lasermessgerät im Kunstoffkoffer

Los-Nr.: 119 119

Handmaschinen

Bohrhammer im Koffer

Los-Nr.: 120 120

Handmaschinen

Elektro-Radialpresse/Muffenpresse

Allgemeiner Hinweis

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung gegen eine Schutzgebühr von 100,- €.  Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet. Bei der Registrierung bitten wir um die Vorlage eines gültigen Lichtbild-Ausweis.

Gebot schriftlich

Wenn Sie am Auktionstag verhindert sind, können Sie bei der Besichtigung oder per Fax (040/2385 6871) und E-Mail (info@auktionshausmeyer.de) Ihr Höchstgebot schriftlich abgeben.

Geben Sie bei Ihrem Wunschartikel Ihr Höchstgebot ein und wir werden es am Auktionstag wie ein schriftliches Gebot berücksichtigen.

Der angegebene Ausrufpreis entspricht nicht dem Limit, sondern ist als Anhaltspunkt gedacht insbesondere für Interessenten, die nicht selbst an der Versteigerung teilnehmen können. Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:

Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig. Im Rahmen des Geldwäschegesetzes sind wir verpflichtet, bei Barzahlungen über € 2.000,00, den Lichtbild-Ausweis des Einzahlers zu kopieren.

Abholung:

Die ersteigerte Ware ist am Auktionstag oder am darauf folgendem Werktag während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

 

INFORMATIONEN ZUM  ERWERB VON KRAFTFAHRZEUGEN

Vor dem Ersteigern von Baumaschinen und Fahrzeugen haben alle anwesenden Kunden die Möglichkeit, in die uns vorliegenden KFZ-Unterlagen Einblick zu nehmen. Wir gehen daher davon aus, dass Ihnen dadurch sämtliche fahrzeugspezifischen und technischen Daten bekannt sind.  (Siehe auch § 1 der Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen)

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, dann sprechen Sie uns bitte vor der Versteigerung gerne an. Nach der Erteilung des Zuschlages ist eine Reklamation oder ein Nachverhandeln absolut ausgeschlossen und nicht mehr möglich.

 

Bei einem Zuschlag bis € 10.000,00 muss eine sofortige Anzahlung von 10% des Zuschlagspreises gezahlt werden.

Bei einem Zuschlag über € 10.000,00 muss eine sofortige Anzahlung von 20% des Zuschlagspreises gezahlt werden.

 

Um eine rasche und reibungslose Durchführung der Versteigerung zu gewährleisten, halten Sie bitte die Anzahlung bereit. Sollten Sie keine Anzahlung leisten, behalten wir uns vor, den Zuschlag zu annullieren, um dann den vorletzten Bieter als Käufer zu bestimmen.

 

Verwertung „UNTER VORBEHALT nach InsO § 168“

Dieses Fahrzeug ist finanziert, so dass die Gläubiger über die Verwertung benachrichtigt werden müssen. Diese Frist dauert 7 Tage. Daher erhält der Höchstbietende einen Zuschlag nur „Unter Vorbehalt“, an den er aber 7 Tage fest gebunden ist. Der Höchstbietende kann in der Zeit nicht vom Kaufvertrag/Zuschlag zurücktreten. Wir versuchen die Wartezeit zu verkürzen, in dem wir uns umgehend, nach erfolgtem Zuschlag, mit den Gläubigern in Verbindung setzen. Bei Verständnisfragen sprechen Sie uns gerne an.

Nachstehend finden Sie den original Gesetzestext zur Information:

 

§ 168 InsO Mitteilung der Veräußerungsabsicht

(1)    Bevor der Insolvenzverwalter einen Gegenstand, zu dessen Verwertung er nach  §166 berechtigt ist, an einen Dritten veräußert, hat er dem absonderungsberechtigten Gläubiger mitzuteilen, auf welche Weise der Gegenstand veräußert werden soll. Er hat dem Gläubiger Gelegenheit zu geben, binnen einer Woche auf eine andere, für den Gläubiger günstigere Möglichkeit der Verwertung des Gegenstandes hinzuweisen.

(2)    Erfolgt ein solcher Hinweis innerhalb der Wochenfrist oder rechtzeitig vor der Veräußerung, so hat der Verwalter die vom Gläubiger genannte Verwertungsmöglichkeit wahrzunehmen oder den Gläubiger so zu stellen, wie wenn er sie wahrgenommen hätte.

(3)    Die andere Verwertungsmöglichkeit kann auch darin bestehen, dass der Gläubiger den Gegenstand selbst übernimmt. Günstiger ist eine Verwertungsmöglichkeit auch dann, wenn Kosten eingespart werden.

Änderungen vorbehalten