Auktion vorbei

Herbst-Schmuck- und Juwelen-Versteigerung (nur mit limitierter Teilnehmerzahl) (beendet)

Freitag, 02.10.2020 17:00 Uhr Woltmanstraße 27-29, 20097 Hamburg

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

Besichtigung nach Termin:
Mittwoch, den 30.09.2020 von 15 bis 20 Uhr
Donnerstag, den 01.10.2020 von 15 bis 20 Uhr

Eine Besichtigung am Auktionstag ist nicht möglich. Aufgrund der aktuellen Lage wird die Teilnehmerzahl limitiert. Die schriftliche Registrierung für die Teilnahme an der Auktion ist an den Besichtigungstagen möglich. Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln ist Voraussetzung. 

In dieser Auktion befinden sich 193 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 193 193

Colliers - Ketten

Collier, 750er GG, CHOPARD, ca. 40 g.,

Kundeninformationen zu unserer kommenden Schmuck-Auktion
am 02. Oktober 2020

Besichtigung:
Die Besichtigung findet unter Berücksichtigung der geforderten Abstands- und Hygienevorschriften am Mittwoch, den 30.09.2020 und Donnerstag, den 01.10.2020, jeweils von 15 bis 20 Uhr statt. Um die Objekte zu besichtigen, möchten wir Sie bitten, einen Termin mit uns abzustimmen. 

Eine Besichtigung am Auktionstag ist nicht möglich!

Was muss ich bei der Besichtigung beachten?
Es gilt Schutzmaskenpflicht sowie die geltende Abstandsregelung von 1,5 Meter. Des Weiteren stellen wir Desinfektionsmittel zur Verfügung und möchten jeden Besucher bitten, sich beim Betreten unserer Räumlichkeiten die Hände zu waschen. Bitte bringen Sie ihre eigene Schutzmaske mit, da wir Sie ansonsten nicht in unseren Räumlichkeiten begrüßen dürfen. Vor den Vitrinen kann es zu Wartezeiten kommen. Wir möchten Sie bitten, dies zu entschuldigen. Sofern nur Interesse an einzelnen Objekten besteht, können Sie uns telefonisch oder per E-Mail Ihre persönliche Auswahl nennen, die wir dann zusammenstellen.

Was muss ich beim Besuch der Auktion beachten?
Um die gesetzlichen Abstandsregelungen der Stadt Hamburg einhalten zu können, werden wir ausschließlich Sitzplätze im Auktionssaal, nach Vorreservierung, vergeben. Die Teilnehmerzahl ist limitiert. Der Auktionssaal wird mit Einzelsitzplätzen und Stuhlpaaren aufgereiht, wobei die Stuhlpaare ausschließlich von Personen aus einem Haushalt in Anspruch genommen werden dürfen.

Jede Person und deren Begleitung, die persönlich an der Auktion teilnimmt bzw. diese besucht, muss sich am Empfang mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass registrieren.

Die Registrierung für die Teilnahme an der Auktion ist während der beiden Besichtigungstage bei uns möglich.

Die Bieternummer ist gleichzeitig die Sitzplatznummer, die durch uns vergeben werden.

Bezahlung und Abholung
Wie gewohnt können Sie Ihre ersteigerten Objekte gerne während der laufenden Auktion bezahlen und an der Warenausgabe mitnehmen. Als Bezahlmöglichkeiten stehen Ihnen Barzahlung oder Zahlung mit EC-Karte zur Verfügung. Auf Grund der besonderen Umstände kann es zu Verzögerungen bei der Warenausgabe kommen.

Alternative Teilnahme an der Auktion
Wenn Sie nicht persönlich an der Auktion teilnehmen können, bleibt Ihnen die Möglichkeit des schriftlichen Bietens per E-Mail, Fax oder über unseren Online-Katalog. Auch eine telefonische Teilnahme ist möglich. Dabei berücksichtigen wir Ihre schriftlichen Gebote selbstverständlich treuhänderisch.

Allgemeiner Hinweis

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten