Auktion vorbei
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Varia-Auktion (beendet)

Mittwoch, 17.07.2019 11:00 Uhr Woltmanstraße 27-29, 20097 Hamburg

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

In dieser Auktion befinden sich 730 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 5652 5652

Unterhaltungs-Elektronik

Lautsprecherbox ''SONOS''

Los-Nr.: 5653 5653

Unterhaltungs-Elektronik

Subwoofer ''SONOS''

Los-Nr.: 5684 5684

Unterhaltungs-Elektronik

TV-Gerät ''Grundig'' mit FB, 70 cm

Los-Nr.: 5688 5688

Unterhaltungs-Elektronik

TV-Gerät ''TELEFUNKEN'' mit FB, 105 cm

Los-Nr.: 5694 5694

Unterhaltungs-Elektronik

Musikanlgae ''YAMAHA'' 2-tlg.

Los-Nr.: 5695 5695

Unterhaltungs-Elektronik

2 Plattenspieler ''DUAL''

Los-Nr.: 5705 5705

Unterhaltungs-Elektronik

2 Subwoofer-Systeme ''NORDMENDE/HAMA''

Los-Nr.: 5706 5706

Unterhaltungs-Elektronik

Posten ''Nintendo Game Boy'' Spiele

Los-Nr.: 5711 5711

Unterhaltungs-Elektronik

Tonbandgerät ''PHILIPS'', Magno-Control

Allgemeiner Hinweis

Besichtigung: 2 Stunden vor Beginn!

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung, gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten