Auktion vorbei
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Varia-Auktion (beendet)

Mittwoch, 28.08.2019 11:00 Uhr Woltmanstraße 27-29, 20097 Hamburg

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

In dieser Auktion befinden sich 665 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 6141 6141

Beleuchtungskörper

Paar Stab-Wandlampen mit Glasschirm

Los-Nr.: 6142 6142

Beleuchtungskörper

Paar Stab-Wandlampen mit Glasschirm

Los-Nr.: 6143 6143

Beleuchtungskörper

Paar Stab-Wandlampen mit Glasschirm

Los-Nr.: 6144 6144

Beleuchtungskörper

Paar Stab-Wandlampen mit Glasschirmen

Los-Nr.: 6712 6712

Beleuchtungskörper

Tischlampe, Tiffany-Stil,

Los-Nr.: 6713 6713

Beleuchtungskörper

Deckenlampe, Tiffany-Stil,

Los-Nr.: 6836 6836

Beleuchtungskörper

2 kl. Tischlampen, Messingfuß,

Los-Nr.: 6837 6837

Beleuchtungskörper

Paar Tischlampen, Messingfuß,

Los-Nr.: 6902 6902

Beleuchtungskörper

Deckenlampe, Tiffanystil

Los-Nr.: 6903 6903

Beleuchtungskörper

Prismen-Deckenlampe, 6-flammig

Allgemeiner Hinweis

Besichtigung: 2 Stunden vor Beginn!

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung, gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten