Auktion vorbei
Auktion vorbei

Varia Auktion (beendet)

Mittwoch, 03.08.2022 11:00 Uhr Woltmanstraße 27-29, 20097 Hamburg

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

Besichtigung: Dienstag, 02.08.2022, von 15.00 bis 17.00 Uhr, sowie 2 Stunden vor Auktionsbeginn. 

In dieser Auktion befinden sich 608 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 5090 5090

Schmuck - Uhren

Panzerarmband, 585er GG, ca. 25 g

Los-Nr.: 5091 5091

Schmuck - Uhren

3 Herrenarmbanduhren: SEIKO, CITIZEN,

Los-Nr.: 5092 5092

Schmuck - Uhren

Granatring, 585er GG (beschädigt) sowie

Los-Nr.: 5093 5093

Schmuck - Uhren

Perlenkette mit Schließe aus 750er WG

Los-Nr.: 5094 5094

Schmuck - Uhren

3 Armreifen, 333er GG sowie

Los-Nr.: 5095 5095

Schmuck - Uhren

Konvolut Silber- und Modeschmuck

Los-Nr.: 5096 5096

Schmuck - Uhren

Herrenring, 585er RG, bvesetzt mit

Los-Nr.: 5097 5097

Schmuck - Uhren

Damenring, 585er GG, besetzt mit

Los-Nr.: 5098 5098

Schmuck - Uhren

Trauring, 585er GG, ca. 7 g

Los-Nr.: 5099 5099

Schmuck - Uhren

Kewtte, 585er GG mit

Los-Nr.: 5100 5100

Schmuck - Uhren

Brosche, 585er GG,

Los-Nr.: 5101 5101

Schmuck - Uhren

Damenarmbanduhr BREITLING, 750er GG,

Los-Nr.: 5102 5102

Schmuck - Uhren

Posten Silber- und Modeschmuck

Los-Nr.: 5103 5103

Schmuck - Uhren

Posten Münzen und Banknoten

Los-Nr.: 5104 5104

Schmuck - Uhren

6 Armbanduhren, tlw. ohne Armband sowie

Los-Nr.: 5325 5325

Schmuck - Uhren

kl. Posten Modeschmuck: Brosche,

Allgemeiner Hinweis

Besichtigung: Dienstag, 02.08.2022, von 15.00 bis 17.00 Uhr, sowie 2 Stunden vor Auktionsbeginn.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Gebote:
Sie können persönlich vor Ort als Saalbieter teilnehmen. Bitte registrieren Sie sich am Tag der Auktion bei uns am Empfang. Sie erhalten dann eine Bieternummer gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.
Wenn Sie noch nicht als Kunde bei uns registriert sind halten Sie bitte Ihren Personalausweis für einen Datenabgleich bereit.

Schriftliches Gebot:
Sollten Sie nicht persönlich an der Auktion teilzunehmen können, haben Sie die Möglichkeit ein schriftliches Gebot bei uns zu hinterlegen. Hierfür füllen Sie das Gebotsformular unter Angabe der Positionsnummer und Ihres Höchstgebots aus, bis zu dem wir Sie dann während der Versteigerung vertreten dürfen. Sie können uns Ihre schriftlichen Gebote entweder als E-Mail an info@auktionshausmeyer.de oder als Fax unter 040-23 85 68 71 bis 24 Stunden vor Beginn der Auktion senden. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit Ihre Gebote über unseren Online-Katalog abzugeben.
Neukunden möchten wir bitten, eine Kopie Ihres Ausweises beizulegen.

Telefonische Gebote:
Aus organisatorischen Gründen sind telefonische Gebote erst ab einem Ausrufspreis von € 100,00 möglich. Bitte vermerken Sie auf dem Gebotsformular das Stichwort „Telefon“ mit Angabe Ihrer Telefonnummer.
Sie können uns Ihre telefonischen Gebote entweder als E-Mail an info@auktionshausmeyer.de oder als Fax unter 040-23 85 68 71 bis 24 Stunden vor Beginn der Auktion senden. Am Auktionstag werden Sie dann von einem/r unserer Mitarbeiter/innen für das gewünschte Los angerufen. Für das Zustandekommen einer telefonischen Verbindung übernehmen wir keine Gewähr. 
Für alle Fälle geben Sie bitte ein schriftliches Sicherheitsgebot ab.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten