Auktion vorbei

Insolvenz-KFZ Sammelversteigerung (beendet)

Donnerstag, 10.06.2021 11:00 Uhr Rögen 60, 23843 Bad Oldesloe

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

Der Onlinekatalog wird am Donnerstag den 03.06.2021 veröffentlicht.

Die Besichtigung erfolgt nur mit Mund- und Nasenschutz sowie unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. 

In dieser Auktion befinden sich 104 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 231 VOLKSWAGEN Lupo 1.4. Basic, silber

Kraftfahrzeuge

VOLKSWAGEN Lupo 1.4. Basic, silber

1.500,00 € Ausrufpreis
Jetzt bieten
Los-Nr.: 232 SUZUKI Ignis

Kraftfahrzeuge

SUZUKI Ignis

800,00 € Ausrufpreis
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Los-Nr.: 233 TOYOTA Yaris, silber

Kraftfahrzeuge

TOYOTA Yaris, silber

2.000,00 € Ausrufpreis
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Los-Nr.: 234 KIA Venga 16.l, grau

Kraftfahrzeuge

KIA Venga 16.l, grau

3.300,00 € Ausrufpreis
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Los-Nr.: 235 SMART, blau

Kraftfahrzeuge

SMART, blau

800,00 € Ausrufpreis
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Los-Nr.: 236 PORSCHE 911 G-Modell Speedster,

Kraftfahrzeuge

PORSCHE 911 G-Modell Speedster,

130.000,00 € Ausrufpreis
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Los-Nr.: 237 PORSCHE 997 Turbo Cabriolet

Kraftfahrzeuge

PORSCHE 997 Turbo Cabriolet

67.000,00 € Ausrufpreis
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Los-Nr.: 238 PORSCHE 997 GT3 MKI, weiß

Kraftfahrzeuge

PORSCHE 997 GT3 MKI, weiß

75.000,00 € Ausrufpreis
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Los-Nr.: 239 VOLKSWAGEN Caddy 1.2 TSI, Pure Grey

Kraftfahrzeuge

VOLKSWAGEN Caddy 1.2 TSI, Pure Grey

5.700,00 € Ausrufpreis
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Los-Nr.: 240 FIAT Talento Family L2H1, silber

Kraftfahrzeuge

FIAT Talento Family L2H1, silber

9.800,00 € Ausrufpreis
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Los-Nr.: 241 NISSAN Micra, hellblau

Kraftfahrzeuge

NISSAN Micra, hellblau

1.000,00 € Ausrufpreis
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Los-Nr.: 242 VOLKSWAGEN T6 Transporter, lang,

Kraftfahrzeuge

VOLKSWAGEN T6 Transporter, lang,

7.300,00 € Ausrufpreis
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Los-Nr.: 243 VOLKSWAGEN T6 Transporter, lang, weiß

Kraftfahrzeuge

VOLKSWAGEN T6 Transporter, lang, weiß

7.500,00 € Ausrufpreis
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Los-Nr.: 244 Anhänger KOCH U750

Kraftfahrzeuge

Anhänger KOCH U750

380,00 € Ausrufpreis
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Los-Nr.: 245 MERCEDES BENZ W126 420SEL, schwarz

Kraftfahrzeuge

MERCEDES BENZ W126 420SEL, schwarz

14.000,00 € Ausrufpreis
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Los-Nr.: 246 HERITAGE Replika Roadster 500K,

Kraftfahrzeuge

HERITAGE Replika Roadster 500K,

48.000,00 € Ausrufpreis
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Los-Nr.: 247 FIAT Fiorino Transporter, weiß

Kraftfahrzeuge

FIAT Fiorino Transporter, weiß

2.000,00 € Ausrufpreis
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Los-Nr.: 248 Anhänger HUMBAUR

Kraftfahrzeuge

Anhänger HUMBAUR

1.500,00 € Ausrufpreis
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Los-Nr.: 249 FORD Focus, grün

Kraftfahrzeuge

FORD Focus, grün

200,00 € Ausrufpreis
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Allgemeiner Hinweis

Besichtigung: 09.06.2021 von 9 bis 17:00 Uhr sowie 2 Stunden vor Beginn! Die Besichtigung erfolgt nur mit Mund- und Nasenschutz sowie unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. 

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung, gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch:

INFORMATIONEN ZUM  ERWERB VON KRAFTFAHRZEUGEN

Vor dem Ersteigern von Baumaschinen und Fahrzeugen haben alle anwesenden Kunden die Möglichkeit, in die uns vorliegenden KFZ-Unterlagen Einblick zu nehmen. Wir gehen daher davon aus, dass Ihnen dadurch sämtliche fahrzeugspezifischen und technischen Daten bekannt sind.  (Siehe auch § 1 der Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen)

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, dann sprechen Sie uns bitte vor der Versteigerung gerne an. Nach der Erteilung des Zuschlages ist eine Reklamation oder ein Nachverhandeln absolut ausgeschlossen und nicht mehr möglich.

Bei einem Zuschlag bis € 10.000,00 muss eine sofortige Anzahlung von 10% des Zuschlagspreises gezahlt werden.

Bei einem Zuschlag über € 10.000,00 muss eine sofortige Anzahlung von 20% des Zuschlagspreises gezahlt werden.

 

Um eine rasche und reibungslose Durchführung der Versteigerung zu gewährleisten, halten Sie bitte die Anzahlung bereit. Sollten Sie keine Anzahlung leisten, behalten wir uns vor, den Zuschlag zu annullieren, um dann den vorletzten Bieter als Käufer zu bestimmen.

Verwertung „UNTER VORBEHALT nach InsO § 168“

Dieses Fahrzeug ist finanziert, so dass die Gläubiger über die Verwertung benachrichtigt werden müssen. Diese Frist dauert 7 Tage. Daher erhält der Höchstbietende einen Zuschlag nur „Unter Vorbehalt“, an den er aber 7 Tage fest gebunden ist. Der Höchstbietende kann in der Zeit nicht vom Kaufvertrag/Zuschlag zurücktreten. Wir versuchen die Wartezeit zu verkürzen, in dem wir uns umgehend, nach erfolgtem Zuschlag, mit den Gläubigern in Verbindung setzen. Bei Verständnisfragen sprechen Sie uns gerne an.

Nachstehend finden Sie den original Gesetzestext zur Information:

§ 168 InsO Mitteilung der Veräußerungsabsicht

(1)    Bevor der Insolvenzverwalter einen Gegenstand, zu dessen Verwertung er nach  §166 berechtigt ist, an einen Dritten veräußert, hat er dem absonderungsberechtigten Gläubiger mitzuteilen, auf welche Weise der Gegenstand veräußert werden soll. Er hat dem Gläubiger Gelegenheit zu geben, binnen einer Woche auf eine andere, für den Gläubiger günstigere Möglichkeit der Verwertung des Gegenstandes hinzuweisen.

(2)    Erfolgt ein solcher Hinweis innerhalb der Wochenfrist oder rechtzeitig vor der Veräußerung, so hat der Verwalter die vom Gläubiger genannte Verwertungsmöglichkeit wahrzunehmen oder den Gläubiger so zu stellen, wie wenn er sie wahrgenommen hätte.

(3)    Die andere Verwertungsmöglichkeit kann auch darin bestehen, dass der Gläubiger den Gegenstand selbst übernimmt. 

Änderungen vorbehalten