Allgemeiner Hinweis
Besichtigung, 2 Stunden vor Auktionsbeginn.
Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.
Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.
Geltung und Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 86, 86a StGB
Die Firma Walter H.F. Meyer GmbH versichert, das die im Katalog angebotenen zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Gegenstände aus der Zeit 1933-1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung oder Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung angeboten werden (§ 86 a StGB). Mit der Abgabe von Geboten für Gegenstände, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der/die Bieter/in dazu, diese Dinge nur für historisch-wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten Gründen zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere nicht im Sinne § 86a StGB, zu benutzen.
Unterlagen:
Für die Teilnahme an der Versteigerung ist die Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises unbedingt erforderlich.
Gebote:
Sie können persönlich vor Ort als Saalbieter teilnehmen. Bitte registrieren Sie sich am Tag der Auktion bei uns am Empfang. Sie erhalten dann eine Bieternummer gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.
Wenn Sie noch nicht als Kunde bei uns registriert sind halten Sie bitte Ihren Personalausweis für einen Datenabgleich bereit.
Gemäß dem Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet unsere Kunden zu identifizieren, diese Identifizierungen aktuell zu halten und zur Überprüfung der Identifizierungen Ausweiskopien elektronisch zu speichern und aufzubewahren
Schriftliches Gebot:
Sollten Sie nicht persönlich an der Auktion teilzunehmen können, haben Sie die Möglichkeit ein schriftliches Gebot bei uns zu hinterlegen. Hierfür füllen Sie das Gebotsformular unter Angabe der Positionsnummer und Ihres Höchstgebots aus, bis zu dem wir Sie dann während der Versteigerung vertreten dürfen. Sie können uns Ihre schriftlichen Gebote entweder als E-Mail an info@auktionshausmeyer.de oder als Fax unter 040-23 85 68 71 bis 24 Stunden vor Beginn der Auktion senden. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit Ihre Gebote über unseren Online-Katalog abzugeben.
Neukunden möchten wir bitten, eine Kopie Ihres Ausweises beizulegen.
Telefonische Gebote:
Aus organisatorischen Gründen sind telefonische Gebote erst ab einem Ausrufpreis von € 500,00 möglich. Bitte vermerken Sie auf dem Gebotsformular das Stichwort „Telefon“ mit Angabe Ihrer Telefonnummer.
Sie können uns Ihre telefonischen Gebote entweder als E-Mail an info@auktionshausmeyer.de oder als Fax unter 040-23 85 68 71 bis 24 Stunden vor Beginn der Auktion senden. Am Auktionstag werden Sie dann von einem/r unserer Mitarbeiter/innen für das gewünschte Los angerufen. Für das Zustandekommen einer telefonischen Verbindung übernehmen wir keine Gewähr.
Für alle Fälle geben Sie bitte ein schriftliches Sicherheitsgebot ab.
Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.
Bitte beachten Sie, dass Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarten bei uns nicht möglich sind.
Gerne können Sie mit EC- oder Girocard Zahlungen vornehmen. Auch Überweisungen sind möglich, ebenso das Bezahlen mit Bargeld, unter Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten.
Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Für ersteigerte und bezahlte Positionen wird nach Ablauf der Frist ein Standgeld von 20,00 EUR/Tag sowie Kosten der Abholüberwachung zzgl. MwSt. von dem Käufer erhoben. Für etwaige Verluste wird nicht gehaftet.
Änderungen vorbehalten