Auktion vorbei
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Varia-Auktion (beendet)

Mittwoch, 06.03.2019 11:00 Uhr Woltmanstraße 27-29, 20097 Hamburg

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

In dieser Auktion befinden sich 613 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 2258 2258

Porzellan

Posten Kaffee-u. Tee-Service ''KAISER''

Los-Nr.: 2260 2260

Porzellan

Posten Porzellanteile: Teller, Schalen,

Los-Nr.: 2263 2263

Porzellan

Posten Porzellan u. Keramik:

Los-Nr.: 2264 2264

Porzellan

Porz.-Prunkteller ''MEISSEN''

Los-Nr.: 2270 2270

Porzellan

Porz.-Bilderrahmen, MEISSEN

Los-Nr.: 2271 2271

Porzellan

Porz.-Schale, MEISSEN, mit durchbr.

Los-Nr.: 2276 2276

Porzellan

12 versch. Porz.-Sammel-Mokkatassen

Los-Nr.: 2277 2277

Porzellan

Porz.-Mokka-Service, ILMENAU, 15 Teile

Los-Nr.: 2278 2278

Porzellan

11 Porz.-Mokka/Sammeltassen,

Los-Nr.: 2353 2353

Porzellan

4 Teile Porzellan: 2 Teller,

Allgemeiner Hinweis

Besichtigung: 2 Stunden vor Beginn!

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung, gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten