Auktion vorbei
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Varia-Auktion (beendet)

Mittwoch, 06.03.2019 11:00 Uhr Woltmanstraße 27-29, 20097 Hamburg

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

In dieser Auktion befinden sich 613 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 1885 1885

Unterhaltungs-Elektronik

5 Klappstühle, weiß, mit Sitzpolstern

Los-Nr.: 1917 1917

Unterhaltungs-Elektronik

Flat-TV ''LOEWE'', silber auf passendem

Los-Nr.: 2134 2134

Unterhaltungs-Elektronik

Smartphone ''SAMSUNG S mini''

Los-Nr.: 2204 2204

Unterhaltungs-Elektronik

2 DVD-Player ''PANASONIC/SONY''

Los-Nr.: 2223 2223

Unterhaltungs-Elektronik

TV-Gerät ''PHILIPS'' 55'' mit FB

Los-Nr.: 2231 2231

Unterhaltungs-Elektronik

RELAX-Bild/Ton-Gerät

Los-Nr.: 2298 2298

Unterhaltungs-Elektronik

Musikanlage, 3-tlg. ''ONKYO''

Los-Nr.: 2391 2391

Unterhaltungs-Elektronik

nostalgisches Radio, PHILIPS Pallas

Los-Nr.: 2395 2395

Unterhaltungs-Elektronik

Flat-TV PHILIPS mit FB

Los-Nr.: 2396 2396

Unterhaltungs-Elektronik

Konvolut Technik

Allgemeiner Hinweis

Besichtigung: 2 Stunden vor Beginn!

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung, gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten