Auktion vorbei
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Varia-Auktion (beendet)

Mittwoch, 10.04.2019 11:00 Uhr Woltmanstraße 27-29, 20097 Hamburg

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

Ab April beträgt das Aufgeld 18 %. Es betrifft nur die Versteigerungen die bei uns im Stammhaus durchgeführt werden.

In dieser Auktion befinden sich 629 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 94 94

Gemälde

Gemälde ''Strauß in der Vase''

Los-Nr.: 102 102

Gemälde

Gemälde ''Blumenstillleben''

Los-Nr.: 225 225

Gemälde

Gemälde ''Rote Rosen u. weißer Flieder''

Los-Nr.: 226 226

Gemälde

kl. Gemälde ''Sumpfdotterblumen''

Los-Nr.: 227 227

Gemälde

mod. Gemälde ''Apfelstillleben''

Los-Nr.: 1367 1367

Gemälde

Gemälde ''Gebirgssee''

Los-Nr.: 2594 2594

Gemälde

Gemälde ''Gebirgslandschaft''

Los-Nr.: 2661 2661

Gemälde

Gemälde ''Roter Mohn''

Los-Nr.: 2815 2815

Gemälde

Gemälde ''Damenportrait''

Los-Nr.: 2828 2828

Gemälde

Portrait ''Offizier''

Los-Nr.: 2908 2908

Gemälde

Farbkombination

Los-Nr.: 2909 2909

Gemälde

Farbkombination

Allgemeiner Hinweis

Besichtigung: 2 Stunden vor Beginn!

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung, gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18 % jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten