Auktion vorbei
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Varia-Auktion (beendet)

Mittwoch, 03.07.2019 11:00 Uhr

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

Woltmanstraße 27-29, 20097 Hamburg

In dieser Auktion befinden sich 588 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 3796 3796

Kristall - Glas

Posten Glas u. Kristall: Deckeldosen,

Los-Nr.: 5065 5065

Kristall - Glas

8 Teile, best. aus:

Los-Nr.: 5068 5068

Kristall - Glas

Posten Glas und Kristall, u.a.:

Los-Nr.: 5070 5070

Kristall - Glas

Krist.-Karaffe mit 5 Gläsern, Goldrand

Los-Nr.: 5098 5098

Kristall - Glas

6 versch. farbige Römer sowie 10 versch.

Los-Nr.: 5102 5102

Kristall - Glas

Posten versch. Kristallgläser und

Los-Nr.: 5155 5155

Kristall - Glas

6 Weinrömer, versch. farbig und

Los-Nr.: 5156 5156

Kristall - Glas

Posten versch. Glas und Porzellan:

Los-Nr.: 5226 5226

Kristall - Glas

2 Glasvasen

Los-Nr.: 5337 5337

Kristall - Glas

Posten Kristall

Los-Nr.: 5338 5338

Kristall - Glas

Posten Gläser

Allgemeiner Hinweis

Besichtigung: 2 Stunden vor Beginn!

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung, gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten