Auktion vorbei
Auktion vorbei

Varia Auktion am 21.04.2021 (ohne Saalpublikum) (beendet)

Mittwoch, 21.04.2021 11:00 Uhr Woltmanstraße 27-29, 20097 Hamburg

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

In dieser Auktion befinden sich 660 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 1558 1558

Geweihe

gr. Oryxgeweih-Hörner

Los-Nr.: 1561 1561

Geweihe

gr. Kudugeweih-Hörner

Los-Nr.: 1562 1562

Geweihe

gr. Kudugeweih-Hörner

Los-Nr.: 1566 1566

Geweihe

29 versch. Rehgeweihe/Jagdtrophäen

Los-Nr.: 1567 1567

Geweihe

20 versch. Rehgeweihe/Jagdtrophäen

Los-Nr.: 1568 1568

Geweihe

20 versch. Rehgeweihe/Jagdtrophäen

Los-Nr.: 1569 1569

Geweihe

17 versch. Rehgeweihe/Jagdtrophäen

Los-Nr.: 1570 1570

Geweihe

10 versch. Hirschgeweihe

Allgemeiner Hinweis

Auch Gebote die uns per Mail, Fax oder telefonisch erreichen werden ebenfalls mit berücksichtigt. 
Das Bieten am Telefon ist erst ab einem Ausruf von € 200,00 möglich. Für Gebote unterhalb dieses Wertes bitten wir um schriftliche Teilnahme.

Besichtigung: Nach terminicher Vereinbarung am 19. u. 20.04.2021

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung, gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten